Makler ausgebootet

Interessantes gibt es aus dem Maklermarkt zu berichten (Versicherungsjournal vom 18.11.2010).

Es geht um den Münsteraner Versicherer LVM, der seine Produkte ausschließlich über die eigene Ausschließlichkeit absetzt. Dennoch kann eine Beziehung zu einem Versicherungsmakler entstehen, wenn dieser von einem Kunden mit bestehendem LVM-Vertrag einen so genannten Maklerauftrag erhält.

Üblicherweise binden die Versicherer in einem solchen Fall den Makler („Korrespondenzmakler“) zumindest in die gesamte Korrespondenz mit dem Kunden ein.

Anders der LVM: Dieser lehnt es derzeit ab, die Makler über Geschäftsvorfälle mit dem Kunden zu informieren. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über Inhalte und Bestandteile des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses ausschließlich mit Ihnen als Versicherungsnehmer korrespondieren wollen“, so die Mitteilung an die Kunden.

Das Verhalten des LVM ist letztendlich konsequent. Denn der Versicherer bekennt sich zu seinem Ausschließlichkeitsvertrieb und bleibt sich treu darin, seine Produkte nicht über Makler abzusetzen. Da ist es nur logisch, dass auch im Bestand Makler nicht akzeptiert werden. Mit der Gefahr für den LVM, dass der Makler die Verträge kündigt und bei einem anderen Versicherer unterbringt.

Dennoch meinen wir: Ein mutiges und gerade deshalb glaubwürdiges Bekenntnis zum eigenen Vertrieb, so wie in der Beziehung zwischen der DVAG und den AachenMünchener Versicherungen.