Blick über den Tellerrand

Für die eigene Positionsbestimmung ist es immer wieder hilfreich und interessant, über den Tellerrand zu blicken.

Und bezogen auf Themen wie Honorarberatung oder Vergütungssysteme lohnt dabei ein Blick nach Großbritannien. Denn dort wurde beginnend mit dem Jahr 2013 den Maklern verboten, Lebens- und Rentenversicherungen gegen Provision zu vermitteln. Stattdessen kann dort in diesem Segment nur noch gegen Honorar beraten werden.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass drei Viertel der Makler mit der Honorarberatung nicht zurecht kommen und dadurch in ihrer Existenz bedroht oder bereits gescheitert sind. Der eine oder andere aber orientiert sich anders, und schließt sich einem einzelnen Versicherer an. Denn damit sind weit weniger gesetzliche Erfordernisse und andere Formen der Unterstützung und Vergütung möglich (s. Versicherungswirtschaft 11/2014, Seite 46).

In Großbritannien vollzieht sich damit tendenziell etwas, was in Deutschland der Normalfall ist: Die führende Vertriebsform wird der gebundene Vermittler. Offensichtlich gehört diesem – auch und gerade in Märkten mit Honorarberatung – die Zukunft.