Betriebliche Krankenversicherung

Jeder kennt sie: Die bAV, die betriebliche Altersversorgung.

Kaum einer kennt das Pendant aus der Krankenversicherung: die bKV, die betriebliche Krankenversicherung. Aber auch hier gilt: Arbeitgeber können lohnsteuer- und sozialabgabenfrei für ihre Mitarbeiter vorsorgen. Ein tolles Instrument, um den Mitarbeitern Unterstützung zu geben bei deren Bemühungen, Steuern und Sozialabgaben zu sparen und gleichzeitig vorzusorgen. Genauso aber ein Instrument für weitsichtige Arbeitgeber, um Leistungsträger durch betriebliche Vorsorge an das Unternehmen zu binden.

Was geht? Bis zu 44 Euro im Monat, anzurechnen allerdings auf andere Sachbezüge wie Zuschüsse zur Verpflegung (siehe Versicherungsjournal vom 14. Februar 2012).

In jedem Fall Anlass für jeden Arbeitgeber, über Mitarbeiterförderungs- und -bindungsmodelle nachzudenken. Und Anlass für jeden Arbeitnehmer, diese Chancen zu nutzen. Denn wer zahlt schon gerne unnötig Steuern und Sozialabgaben?