Beratungsprotokoll

Seit Anfang 2010 sind auch Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, zum Schutze des Kunden Beratungsprotokolle anzufertigen und dem Kunden auszuhändigen.

Dass einige Institute auf diesem Wege versuchen, den Kunden durch Unterschrift zum Verzicht auf Haftungsgrundlagen zu bewegen, hatten wir in diesem Blog bereits thematisiert (zuletzt im Blogbeitrag vom 26. Januar 2011).

Nunmehr stellt sich heraus, dass die BaFin gegen sechs Banken ein Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter oder gänzlich fehlender Beratungsprotokolle eingeleitet hat.

Fraglich, ob das dabei maximal mögliche Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro tatsächlich die beabsichtigte Wirkung haben wird.

Viel gravierender ist, dass auch dieser erneut von einigen wenigen zu vertretende Missstand in der Finanzberatung – aufgrund der umfänglichen Berichterstattung in der Presse – allen Beratern schadet – auch denen, die ordentlich und gesetzeskonform arbeiten.