Azubis – aufgepasst

Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person - und das gilt auch für Azubis.

Die Konjunktur läuft gut, und das wirkt sich natürlich auch auf den Arbeitsmarkt aus. 1,3 Millionen junge Menschen beginnen in diesen Tagen in rund 330 Berufen ihre Berufsausbildung. Und trotzdem bleiben zusätzlich viele Lehrstellen unbesetzt.

„Gute Zeiten“ also für Schulabgänger, die nach der Schule erst mal eine Lehre machen wollen.

Was viele dieser Azubis aber nicht wissen: Die im Schnitt rund 800 Euro Lehrvergütung lassen sich spürbar aufbessern. Zum Beispiel mit der Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat, die es für Verträge im Rahmen der so genannten vermögenswirksamen Leistungen gibt. Das Schöne dabei: Viele Arbeitgeber sind bereit, die monatlichen Sparraten ganz oder teilweise zu übernehmen.

Eine zweite Möglichkeit: Die Inanspruchnahme der Riester-Grundzulage. Eine Chance, die sich viele entgehen lassen, aus Unkenntnis.

Denn viele glauben, dass Azubis keine Riester-Zulage erhalten, weil während der Ausbildung noch Kindergeldanspruch besteht und insoweit ein Elternteil die Kinderzulage erhält. Das ist falsch. Denn die Grundzulage für den Azubi und die Kinderzulage für die Eltern werden unabhängig voneinander gewährt. Also: Ausnahmsweise den Eltern nacheifern und auch als Azubi schon die Riester-Zulage sichern.