Altersvorsorge für Selbständige

Es scheint so, als käme sie: Die Versicherungspflicht für Selbständige, sofern diese nicht bereits Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken sind.

So sieht es zumindest der Gesetzentwurf der Arbeitsministerin vor, nach dem zukünftig Selbständige eine private Vorsorge nachweisen müssen. Existiert eine solche nicht, wird der Selbständige verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen (siehe u.a. ZEIT Online vom 23. März 2012).

Erfreulich ist, dass der Selbständige die Vertragsform selbst wählen kann. Ebenso erfreulich sind die Übergangsregelungen. So sind Selbständige, die bei Einführung des Gesetzes das 50. Lebensjahr erreicht haben, nicht betroffen. Und für 30- bis 50-Jährige gibt es Erleichterungen.

Ohne jeden Zweifel wird aber die Regelung dazu führen, dass der eine oder andere den Schritt in die Selbständigkeit vielleicht nicht mehr gehen wird. Denn gerade in den ersten ein oder zwei Jahren nach Gründung eines eigenen Unternehmens fehlen noch die notwendigen Mittel für Vorsorge. Bleibt also abzuwarten, ob diese Initiative nicht im Gegenzug spürbar negative Auswirkungen auf die Anzahl neu gegründeter Unternehmen haben wird – und die sind das Rückgrat der Deutschen Wirtschaft.