Abschlusskosten

Verbraucherschützer bringen immer wieder die Abschlusskosten ins Spiel, wenn es darum geht, verschiedene Formen der Altersvorsorge zu bewerten und zu vergleichen.

Insbesondere die private Lebens- und Rentenversicherung wird dabei mit Sätzen von durchschnittlich rund fünf Prozent als sehr kostenintensiv dargestellt.

Gerne wird stattdessen auf die Vorzüge der selbst genutzten oder vermieteten Immobilie verwiesen, die es zweifelsohne gibt, so wie auch die Lebens- und Rentenversicherung ihre Vorteile hat.

Allerdings fehlen in der Regel Hinweise darauf, dass gerade die Immobilie als Altersvorsorge mit Abstand die höchsten Abschlusskosten aufweist.

Der Hinweis fehlt wohl, da es sich nicht um Abschlusskosten im engeren Sinne handelt.

Aber was sonst ist die Zahlung einer Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 4,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt? Im Übrigen ohne Limitierung (Deckelung) nach oben, bei Kauf in einer Summe sofort fällig und nicht rückforderbar, wenn die Immobilie zum Beispiel wegen einer Scheidung nach zwei Jahren wieder veräußert werden muss.

Hinzu kommt ggf. eine Maklercourtage in Höhe von 3,5 Prozent, je nach Region auch mehr.

Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für den Notar sowie einmalige Kosten und Gebühren, die ggf. für die Aufnahme eines Immobiliendarlehens anfallen. Bis zu 15 Prozent an Nebenkosten für den Erwerb sind keine Seltenheit.

Die Abschlusskosten einer Lebensversicherung liegen weit darunter. Sie müssen nicht beim Abschluss in einer Summe gezahlt werden, sondern sind verteilt auf die Laufzeit des Vertrages und belasten so nicht die Liquidität des Kunden. Und wird der Vertrag vorzeitig beendet, wird innerhalb der Haftzeiten ein Teil der gezahlten Provision zurückgefordert, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Rückkaufswertes führt.