99 Cent

99 Cent nimmt neuerdings eine deutsche Geschäftsbank ihren Kunden ab, wenn diese in einer Filiale auf dem entsprechenden Formular schriftlich eine Überweisung einreichen.

Angeblich bereiten erste Verbraucherschützer Klagen gegen die Bank vor (s. Online-Ausgabe der FAZ, Februar 2015).

Man kann es auch anders sehen:

Erstens erbringt die Bank für den Kunden eine Dienstleistung, indem sie die Überweisung durchführt. Und warum muss eine Dienstleistung kostenlos sein? Zweitens kann jeder Kunde die Überweisung auch kostenlos online adressieren.

Und drittens sollte das kein Thema der Verbraucherschützer, sondern des Wettbewerbs sein. Die Banken stehen durchweg aufgrund ihres teuren Filialnetzes unter erheblichem Kostendruck, gleichzeitig schwinden aufgrund der niedrigen Zinsen die Zinsüberschüsse wie der Schnee in der Sonne.

Da ist es nachvollziehbar, wenn Banken für kostenintensive Dienstleistungen Zusatzgebühren verlangen und die kostengünstigen im Rahmen der Grundgebühren kostenlos abwickeln. Gefällt dem Kunden das nicht, kann er Ausschau nach einer Bank halten, die anders verfährt – zumindest noch, denn keine Bank wird mit Blick auf die aktuelle Marktsituation umhin kommen, neue Einnahmequellen zu erschließen.