Der große kleine Unterschied

Was unterscheidet die Tätigkeit einer Vermögensberaterin bzw. eines Vermögensberaters von anderen Beraterformen?

Zum Beispiel von einer Beratung durch eine Bank oder Sparkasse oder von einer Beratung durch einen Versicherungsvermittler? Vieles.

  • Ein Vermögensberater hat fachliche Kompetenzen und geeignete Produkte zu allen finanziellen Fragestellungen des Kunden vom Vermögensaufbau über die Altersvorsorge, die Absicherung der Familie, der Arbeitskraft, des Vermögens und der Gesundheit, die Finanzierung der eigenen vier Wände, das Girokonto, der Finanzierung von Konsumwünschen bis hin zur Geldanlage mit einem Goldsparplan. Dieses Spektrum bietet keine andere Beraterform.
  • Anders als andere Beraterformen liegt eine der Hauptaufgaben eines Vermögensberaters darin, für seine Kunden staatliche Fördermöglichkeiten ausfindig zu machen und den Kunden dabei zu unterstützen, dieses auch tatsächlich zu erhalten. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist dies besonders wichtig.
  • Ein Vermögensberater berät anders als andere Berater nie „vom Produkt aus“. Aufbauend auf einer ausführlichen Analyse der Situation des Kunden wird ein Gesamtkonzept entwickelt, das sich aus den Zielen und Wünschen sowie aus der Dringlichkeit ergibt. Produktempfehlungen sind dabei nie der Ausgangspunkt, sondern immer das Ergebnis der vorausgegangenen Analyse.
  • Ein  Vermögensberater bietet ausschließlich staatlich überwachte und zertifizierte Produkte an. Produkte des grauen Kapitalmarktes und riskante Einzelwerte gehören nicht zu seinem Portfolio. Totalverluste für den Kunden sind damit ausgeschlossen.
  • Ein Vermögensberater ist für seine Kunden fast immer erreichbar, also auch außerhalb von Öffnungszeiten, wie sie Banken und Sparkassen kennen.
  • Ein Vermögensberater kümmert sich für seinen Kunden auch um den „lästigen Papierkram“, den Finanzprodukte mit sich bringen. Beispielsweise im Schadenfall bei Versicherungen oder bei notwendigen Vertragsänderungen.
  • Und ein Vermögensberater versteht sich als lebenslanger Begleiter seiner Kunden, die meistens aus seinem privaten und sozialen Umfeld kommen und zu denen deshalb ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, das den Kunden besser als alle anderen Verbraucherschutzregeln vor Falschberatung schützt.