Geldgeschenk

Eigentlich sollte sich jeder freuen, Geld geschenkt zu bekommen und es dankbar annehmen. Eigentlich.

Doch rund 7 Millionen anspruchsberechtige Deutsche verzichten auf mögliche freiwillige vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers und des Staates (Arbeitnehmersparzulage). Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Auswertung.

Der eine oder andere davon verzichtet auf solche Leistungen aus Unkenntnis. Andere, weil vermeintlich die Höhe der Förderung überschaubar ist bzw. im Einzelfall geringe Eigenbeiträge zu leisten sind, um die volle Förderung zu erhalten. Doch auch kleine Beträge ergeben auf lange Sicht ansehnliche Summen.

Selbst bei der Minimalförderung in Höhe von 6,65 Euro und einer Anlage in einem Aktienfonds mit 7 Prozent durchschnittlicher Rendite entsteht – ohne Arbeitnehmersparzulage – in einem 40 Jahre währenden Berufsleben ein Betrag in Höhe von 25.747 Euro.

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Maximalförderung in Höhe von 40 Euro pro Monat, was in einigen Branchen durchaus üblich ist, beläuft sich das angesammelte Kapital auf 154.868 Euro, so die Studie. Vorausgesetzt natürlich, dass jeweils nach 7 Jahren Laufzeit ein Anschlussvertrag abgeschlossen und das in den zurückliegenden 7 Jahren angesammelte Kapital nicht verbraucht wird.

Ob im Einzelfall ein Anspruch auf ein solches „Geldgeschenk“ vom Arbeitgeber und vom Staat besteht und welche Anlageformen zugelassen sind, kann schnell und unkompliziert jeder Vermögensberater ermitteln.