Rente auf einen Blick

Die Idee ist nicht neu: Eine Übersicht, in der sämtliche bereits aufgebauten Rentenansprüche und Anwartschaften aus gesetzlicher Rente, Pensionen, berufsständischer Versorgung, betrieblicher Altersvorsorge und privater Rente zusammengefasst sind.

Damit könnte jede(r) auf einen Blick sehen, mit wieviel Rente er / sie rechnen kann und wieviel zusätzliche Eigenvorsorge noch erforderlich ist, um ohne Versorgungslücke in den Ruhestand gehen zu können.

Es ist erklärter Wille der Politik, eine solche säulenübergreifende Darstellung für alle Bundesbürger zu realisieren, und das Bundessozialministerium hat inzwischen eine entsprechende Ausschreibung veranlasst.

Das Anliegen ist ohne jeden Zweifel sinnvoll, die zu nehmenden Hürden sind aber hoch.

Denn letztendlich müsste jeder Träger von Altersvorsorge online angebunden werden mit der Verpflichtung, die Daten nach einem vordefinierten Standard zu liefern. Allein sich auf letzteren zu verständigen, ist eine Herausforderung, ganz abgesehen davon, dass neben der Lebensversicherern, Pensions- und Unterstützungskassen sowie Fondsgesellschaften auch alle Arbeitgeber mit Direktzusagen angebunden werden müssen.

Offen ist dann immer noch die Frage, wie z.B. zukünftige Einkünfte im Rentenalter z.B. aus Vermietung  und Verpachtung oder aus Kapitalanlagen einfließen könnten. Ebenso offen, wie bestehendes Vermögen z.B. aus Immobilien berücksichtigt wird. Besonders schwierig die Frage nach zukünftigen Renten aus Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen ohne Garantien. Denn bei denen ist eine seriöse langfristige Prognose nahezu unmöglich.

Ein Großprojekt also, bei dem offen ist, ob und wann es realisiert wird. Solange wird es wie bisher eine der Hauptaufgaben eines kompetenten Beraters sein, mit seinem Fachwissen die Rentenansprüche aus unterschiedlichsten Standmitteilungen und sonstigen Quellen zusammenzutragen und für den Kunden als Grundlage für ein Beratungsgespräch zur Altersvorsorge aufzubereiten.