1 Euro

Unter dem Schlagwort der Digitalisierung entstehen immer wieder neue Geschäftsmodelle, die sich als Dienstleister oder aber auch als Konkurrenten der Etablierten positionieren.

Ganz neu am Start ist das Unternehmen Gonetto, das als Vermittler auftritt und die vermittelten Verträge online für den Kunden verwaltet. Das Neue daran: Die gesamte einkalkulierte Provision wird an den Kunden ausgeschüttet. Im Gegenzug erhält Gonetto für jeden vermittelten bzw. verwalteten Vertrag einen Euro Gebühr pro Monat, also 12 Euro p.a.

Ein spannendes „Experiment“, das wohl nur unter zwei Bedingungen wirtschaftlich tragfähig sein dürfte: Erstens muss möglichst schnell eine möglichst große Anzahl von Verträgen vermittelt werden, um auf nennenswerte Umsätze zu kommen. Und zweitens wird das Unternehmen extrem kostengünstig – also mit sehr hohem Digitalisierungsgrad – agieren müssen.

Insbesondere letzteres wird anspruchsvoll, wenn sich Gonetto nicht auf das kleine Segment der reinen Online-Versicherer beschränken will. Denn bei weitem nicht alle Versicherer sind in der Lage, Vertragsdaten volldigitalisiert und in dem von Gonetto vorgegebenen Format anzuliefern.

An der Schnittstelle würden dann aber für die Verträge dieser Versicherer kostenintensive Arbeiten für die Eingabe bzw. Anpassung der Vertragsdaten anfallen. Und im Schadenfall oder bei notwendigen Vertragsänderungen wird ein nennenswerter Teil der Kunden Unterstützung benötigen. Soll dieser Service geleistet werden, entstehen wiederum Zusatzkosten. Nach Angaben des Betreibers soll deshalb dann an einen Makler verwiesen werden, der Service primär auf Honorarbasis anbietet.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass vergleichbar ambitionierte Geschäftsmodelle weitestgehend aus den genannten Gründen gescheitert sind.

Denn ohne Mitwirkung der Versicherer und ohne Serviceangebot für die Kunden kann die Rechnung im verwaltungs- und betreuungsintensiven Versicherungsgeschäft nicht aufgehen. Und ob die Kunden bereit sein werden, für Service im Schadenfall, bei Vertragsänderungen oder gar bei Kündigung eines Vertrages ein gesondertes Stundenhonorar zu bezahlen, wird sich zeigen.