Riester-Reform

Das Riester-Sparen ist - gerade auch mit Blick auf die Niedrigzinsen - eine gute Sache. Denn die Zulagen wirken wie eine Art „Zins-Ersatz“ und führen so - vor allem bei Geringverdienern und Riester-Sparern mit Kindern - zu ansehnlichen Gesamtrenditen.

Mit Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird das Riester-Sparen nunmehr ab 2018 noch interessanter. Denn die Grundzulage wird von 154 auf 175 € angehoben. 

Und zukünftig erfolgt bis zu einem Freibetrag von 204,50 € keine Anrechnung mehr auf die Grundsicherung, was vor allem für Menschen mit geringem Einkommen ein starkes Motiv für das Riester-Sparen ist.

Zwei gute und wichtige Reformschritte, denn trotz vieler Neuabschlüsse stagniert seit zwei Jahren der Riester-Bestand bei rund 16,5 Mio. Verträgen. Mag sein, dass nunmehr der eine oder andere wegen der höheren Zulage am Vertrag festhält oder sogar neu abschließt. Und ganz sicher werden sich viele, die bisher nicht abgeschlossen haben, wegen des Freibetrages bei Anrechnung auf die Grundsicherung jetzt die Zulagen sichern wollen.

Der Kern des Problems wurde aber (noch) nicht angegangen: Es sind die komplexen Förderbedingungen und das komplizierte Zulagenverfahren. Beides zusammen überfordert die Riester-Sparer und führt zu Frustrationen, wenn bereits zugeteilte Zulagen wieder rückbelastet werden, weil nicht alle Daten korrekt geliefert und ggf. der Beitrag angepasst wurden. Und genau dies führt dann zu Kündigungen oder Beitragsfreistellungen – die Hauptgründe für die Stagnation der Bestände.

Bleibt abzuwarten, ob unter einer neuen Regierung auch dieser wichtigste Reformschritt angegangen wird.

Beispiel zur RiesterRente Strategie Plus: Ein Single, 35 Jahre alt, mit einem Bruttoeinkommen von 53.000 € pro Jahr spart zusätzlich 710 € Steuern ein. Mehr Infos auf www.dvag.de