Strafzins

Waren es vor Monaten erst nur siebenstellige Einlagen von institutionellen Kunden, für die die Banken und Sparkassen negative Zinsen in Rechnung gestellt haben, gilt dies zwischenzeitlich auch schon für deutlich kleinere Beträge und für Privatkunden.

Besonders auffällig dabei: Die Volks- und Genossenschaftsbanken. So listet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 8. Juni 2017 (S. 25) diejenigen Institute auf, die Privatkunden negative Zinsen berechnen bzw. aufgrund geänderter Geschäftsbedingungen zumindest berechnen könnten. An der Spitze die Volksbank Reutlingen mit 0,5 Prozent Strafzins ab dem ersten Euro.

Eine groteske Situation, die die Idee des Sparens und die Motivation dazu ad absurdum führt.

Was sind die Schlussfolgerungen?

  1. Sparen ist trotz negativer Zinsen nicht sinnlos. Und die Idee, ganz darauf zu verzichten und das gesamte Geld auszugeben, ist grob fahrlässig. Denn der Hauptzweck des Sparens ist nicht primär die Existenz eines Zinses, sondern der Aufbau von Kapital für größere Anschaffungen oder z.B. für den Ruhestand.
  2. Wer also solche weiterhin sinnvollen und notwendigen Ziele verfolgt, muss entweder seine Sparraten erhöhen oder anders sparen. Also mit Sparformen wie Investmentfonds, die positive Renditen ermöglichen.
  3. Das Zinsgebaren der eigenen Bank muss nicht widerstandslos hingenommen werden. Denn es gibt durchaus auch noch Banken, die nicht vorhaben, Privatkunden mit überschaubaren Einlagen für das Sparen zu bestrafen. Im  Zweifel sollte man sein Geld nehmen und zu einer solchen Bank wechseln. Es gibt Banken wie z.B. die Deutsche Bank, die dazu gehören und darüber hinaus auch noch alle mit dem Kontowechsel einhergehenden Formalitäten weitestgehend übernehmen.