Ungerechte Lebensversicherung?

„Die Lebensversicherung ist so ungerecht wie nie“, so ein Aufmacher in DIE WELT vom 7. Dezember 2016 (Seite 13). Was steckt dahinter?

Die Überschussbeteiligung mehrerer Lebensversicherer wird im Jahr 2017 unter  2,75 Prozent liegen. Also unterhalb des Garantiezinses von Verträgen, die zwischen  Januar 2004 und Dezember 2006 abgeschlossen wurden. „Ungerecht“ sei, so DIE WELT, dass vor allem jüngere Kunden, die heute abschließen, auf Teile ihrer zukünftigen Überschusspotenziale verzichten müssen, weil die Lebensversicherer diese benötigen, um Verträge mit hohen Garantiezinsen, die Ältere abgeschlossen haben, zu erfüllen.

Das ist nicht falsch, aber ist es „ungerecht“ zu Lasten der Jüngeren und zu Gunsten der Älteren?

  • Zunächst einmal: Es gibt durchaus sehr viele Ältere jenseits der 60 Jahre, die aktuell private Rentenversicherungen abschließen. Und zwar in Form der Wiederanlage auslaufender Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag in lebenslange Rentenzahlungen.
  • Außerdem: Niemand wird zum Abschluss eines privaten Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages gezwungen. Ganz anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der aufgrund von aktuellen Rentenerhöhungen viel eher eine „Ungerechtigkeit“ gegenüber der jüngeren Generation entsteht, der sich kein Versicherungspflichtiger entziehen kann.
  • Diejenigen, die aktuell abschließen, erhalten immerhin für die gesamte Laufzeit noch einen Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent, ab 1.1.2017 in Höhe von 0,9 Prozent, die Hälfte davon steuerfrei.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, fondsbasierte Verträge abzuschließen und sich so aus der nicht von den Lebensversicherern zu verantwortenden ungünstigen Zinssituation zu befreien.
  • Und vergessen wird – wie in diesem Fall – oft auch, dass das Hauptmotiv für den Abschluss einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung ein ganz anderes ist: Nämlich die Absicherung des Todesfallrisikos bei Lebensversicherungen und des Langlebigkeitsrisikos bei Rentenversicherungen.