Bevormundung

Die Politik hat es sich zur Aufgabe gemacht, Banken so engmaschig zu regulieren, dass möglichst nie wieder der Steuerzahler für die Rettung einer Bank aufkommen muss.

Ein nachvollziehbarer Grundsatz, denn die erst wenige Jahre zurückliegende Bankenkrise hat deutlich gemacht, wie fatal die Auswirkungen  sein können, wenn Banken am Abgrund stehen.

Manchmal führt Regulierung aber auch zu Ergebnissen, die nicht immer im Interesse des Verbrauchers sein können. So ist es Banken neuerdings vorgeschrieben, Kredite, die an ältere Menschen ab 55 Jahren vergeben werden, mit deutlich mehr Eigenkapital zu hinterlegen. Das führt dazu, dass viele Banken in diesem Segment keine Kredite mehr anbieten.

Was steckt dahinter?

Die Erfahrung aus südlichen Ländern lehrt, dass vor allem spät aufgenommene Baudarlehen bis zum Beginn der Rente oft nicht vollständig zurückgeführt werden können. Die Rente reicht dann nicht mehr aus, um die Raten zu bedienen. Die Bank wird am Ende auf Restdarlehen sitzen bleiben oder – noch viel schlimmer – ältere Menschen zu Lebzeiten dazu zwingen müssen, ihr Haus zu verlassen, um dieses zwangszuversteigern.

Szenarien, die das politische Handeln verständlich erscheinen lassen. Dennoch ist die gesetzliche Regelung wohl zu weitgehend. Denn es gibt durchaus viele 55-Jährige, die über unterschiedlichste Vermögenswerte und über Einkommensmöglichkeiten auch nach Eintritt in den Ruhestand verfügen. Gesetzliche Regeln die am Ende all diesen Menschen den Zugang zu Krediten mehr oder weniger abschneiden, ist überdenkenswert.