Diskriminierung

Fintechs sind in aller Munde.

Einige davon agieren als Plattformen für den Vertrieb von Finanzprodukten, die nicht oder nur am Rande auf die Beratung von „Mensch zu Mensch“, sondern stattdessen voll auf ein digitales Geschäftsmodell setzen.

D.h. der Interessent informiert sich online, schließt online ab und regelt sämtliche Service-Fragen eigenständig via Portal oder App, allenfalls mit Unterstützung durch Call-Center-Agents.

Bislang kann keines dieser Start-Ups signifikante Erfolge aufweisen. Zwei Hauptgründe gibt es dafür: Fast alle Finanzprodukte werden nicht ge- sondern verkauft, die Fintechs haben aber keinen Vertrieb. Und natürlich müssen sich auch Fintechs an regulatorische Vorgaben halten, z.B. an Informations- und Dokumentationspflichten. Dies erhöht Komplexität und Kosten.

Nun werden Stimmen laut, die vom Gesetzgeber und von der Aufsicht eine Art „regulatorischen Freiraum“ fordern, um so den Start-Ups für einige Jahre die Chance zu geben, sich ohne größere rechtliche Vorgaben entwickeln zu können (s. Börsenzeitung vom 13. Januar 2016).

Auch das Mitte Dezember 2015 veröffentlichte Grünbuch der EU-Kommission zur Regulierung der Finanzmärkte setzt ganz darauf, Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen stärker zu fördern.

Groteske Forderungen, würde dies doch all diejenigen Berater und Vermittler diskriminieren, die sich nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben qualifizieren und ihre Kunden unter Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften beraten. Wenn ein weniger an Regulierung, dann für alle.