Zahlungskontengesetz

Die Finanzbranche wurde in den letzten Jahren mit neuen Gesetzen und Vorschriften geradezu geflutet.

Zum Frühjahr 2016 steht nun wieder ein neues Gesetz an, das so genannte Zahlungskontengesetz.

Das „Herzstück“: Kunden soll der Wechsel des Girokontos erleichtert werden, indem die bisherige Bank die Pflicht auferlegt bekommt, innerhalb von 14 Tagen sämtliche Daueraufträge und Lastschriften auf die neue Bank zu übertragen. Der Kunde muss den Wechselprozess nur noch anstoßen, der Rest wird für ihn erledigt.

Eine Vorschrift, die bisher zwar nur im Entwurf vorliegt, die aber wohl das Zeug dazu hat, die Bankenlandschaft weiterem Druck auszusetzen. Denn bisher haben sehr viele Kunden gerade wegen dieses bürokratischen Aufwands vor einem Wechsel der Bank zurückgeschreckt.

Wer wird gewinnen?

  • Natürlich werden die Konditionen für Kontoführung, EC- und Kreditkarte als Wettbewerbsfaktor an Bedeutung gewinnen.
  • Noch bedeutender aber wohl die Dispo- und Überziehungszinsen, bei denen es heute gewaltige Unterschiede gibt, was am Ende für den Kunden viele hundert Euro „mehr oder weniger“ im Jahr ausmachen kann.
  • Banken und Sparkassen werden noch mehr auf kundenfreundlichen Service achten müssen, denn ein Kunde, der verärgert ist, wechselt schnell.
  • Das gilt auch für Baufinanzierungen. Geht die Bank oder Sparkasse hier nicht mit, ist der Kunde besonders enttäuscht. Und ist dann eine andere Bank bereit, die Finanzierung zu zeichnen, wird das Girokonto früher oder später auch dort sein.
  • Und zu guter letzt werden die Banken und Sparkassen ihr Online-Banking noch weiter professionalisieren müssen, denn dieses ist längst zum entscheidenden Dreh- und Angelpunkt geworden.

Das Zahlungskontengesetz zielt zwar „nur“ auf das Girokonto. Dieses ist aber letztendlich das Herzstück in der Beziehung zwischen Bank bzw. Sparkasse und Kunde.

Bleibt abzuwarten, was die Kunden mit diesen Möglichkeiten anfangen werden: Möglicherweise wird es so sein wie bei der Geldanlage. Auch dort hat sich trotz „Nullzins“ nichts an der Trägheit der Menschen geändert. Das belegen die vielen Milliarden Euro, die zinslos auf Sparbüchern und Termingeldkonten liegen.

Dann wird es, genauso wie bei Niedrigzins und der Geldanlage, eine der Aufgaben kompetenter und eigenständiger Berater sein, die Chancen des kommenden Gesetzes den Kunden näher zu bringen und sie so zum Handeln zu motivieren. All dies ist wieder einmal ein Beleg dafür, dass die Arbeit eines kompetenten Beraters gerade wegen der vielen neuen Gesetze immer wichtiger und im Grunde unverzichtbar ist.