Marketing
Es gibt gutes und weniger gutes Marketing.
Zum Frühjahr 2016 steht nun wieder ein neues Gesetz an, das so genannte Zahlungskontengesetz.
Das „Herzstück“: Kunden soll der Wechsel des Girokontos erleichtert werden, indem die bisherige Bank die Pflicht auferlegt bekommt, innerhalb von 14 Tagen sämtliche Daueraufträge und Lastschriften auf die neue Bank zu übertragen. Der Kunde muss den Wechselprozess nur noch anstoßen, der Rest wird für ihn erledigt.
Eine Vorschrift, die bisher zwar nur im Entwurf vorliegt, die aber wohl das Zeug dazu hat, die Bankenlandschaft weiterem Druck auszusetzen. Denn bisher haben sehr viele Kunden gerade wegen dieses bürokratischen Aufwands vor einem Wechsel der Bank zurückgeschreckt.
Wer wird gewinnen?
Das Zahlungskontengesetz zielt zwar „nur“ auf das Girokonto. Dieses ist aber letztendlich das Herzstück in der Beziehung zwischen Bank bzw. Sparkasse und Kunde.
Bleibt abzuwarten, was die Kunden mit diesen Möglichkeiten anfangen werden: Möglicherweise wird es so sein wie bei der Geldanlage. Auch dort hat sich trotz „Nullzins“ nichts an der Trägheit der Menschen geändert. Das belegen die vielen Milliarden Euro, die zinslos auf Sparbüchern und Termingeldkonten liegen.
Dann wird es, genauso wie bei Niedrigzins und der Geldanlage, eine der Aufgaben kompetenter und eigenständiger Berater sein, die Chancen des kommenden Gesetzes den Kunden näher zu bringen und sie so zum Handeln zu motivieren. All dies ist wieder einmal ein Beleg dafür, dass die Arbeit eines kompetenten Beraters gerade wegen der vielen neuen Gesetze immer wichtiger und im Grunde unverzichtbar ist.