Diskriminierung

„Es ist die harte Realität, dass viele Frauen im Alter Grundsicherung beantragen müssen. Das ist das jahrzehntelange Zusammenwirken diskriminierender Faktoren“, so die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 23. November 2014 im Beiheft Vorsorge. Was ist gemeint?

Aktuell beläuft sich die gesetzliche Altersrente von Frauen auf 512,- Euro (West) bzw. 755,- Euro (Ost), während Männer 1.003,- bzw. 1.096,- Euro erhalten.

Unabhängig davon, dass diese Renten auch den Männern nicht für einen sorgenfreien Ruhestand reichen werden: Der Unterschied zwischen den Renten für Frauen und Männer ist groß. Die Ursachen sind schnell ausgemacht:

  • Frauen, die sehr früh Kinder bekommen, vernachlässigen kinderbedingt ihre Ausbildung, was sich nachhaltig auf das Lebenseinkommen und damit auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirkt.
  • Frauen mit Kindern geben oft aufgrund der Kinder den bisherigen Beruf auf und arbeiten später jahrelang nur in Teilzeit, auch dies mit ganz erheblichen Auswirkungen auf das Lebenseinkommen.
  • Frauen verdienen nachweislich in gleicher Position weniger als Männer.
  • Oftmals sind es die Frauen, die sich um pflegebedürftige Eltern kümmern und dafür im Beruf zurück stecken.

Damit wird deutlich: Die Problematik trifft in allererster Linie geschiedene Frauen mit Kindern. Und davon gibt es mit Blick auf die Scheidungsraten in Deutschland (leider) immer mehr.

Was ist die Lösung?

  • Schon bei Heirat können und sollten Unterhaltszahlungen und Zuführungen zu privaten Altersvorsorgeverträgen auch für den Fall einer späteren Trennung geregelt werden.
  • Verheiratete Frauen sollten die Regelung der privaten Zusatzvorsorge nicht allein dem Mann überlassen und dabei darauf achten, dass die Vorsorgeverträge Frau und Mann gleichermaßen berücksichtigen.
  • Und: Frauen sollten alles daran setzen, die kinderbedingten Ausfallzeiten so niedrig wie möglich zu halten, denn nur das wirkt unmittelbar auf die Höhe der späteren gesetzlichen Rente und verschafft ggf. finanzielle Freiräume, um zusätzlich privat vorzusorgen.