Kostenlawine für Makler?

Die regulatorischen Vorgaben für die Vertriebe der Finanzbranche haben inzwischen Ausmaße angenommen, die schon jetzt viele Vermittler, vor allem so genannte „Einzelkämpfer“ zur Aufgabe gezwungen haben.

Eine riesige Kostenlawine für Versicherungsmakler befürchten nunmehr die Verbände der Makler aufgrund eines neuen Gesetzesvorhabens, wie die FAZ kürzlich berichtete.

Das Gesetz richtet sich nicht direkt an die Makler, sondern an die Versicherer und steht im Zusammenhang mit Vorschriften zu deren Risikomanagement. Danach sollen die Versicherer zukünftig eine Vielzahl von Daten und Informationen über Dienstleister, mit denen sie zusammenarbeiten, an die Wirtschaftsprüfer und sogar an die BaFin liefern müssen. Als solche „Dienstleister“ werden auch Versicherungsmakler eingestuft.

Dies würde also bedeuten, dass jeder Versicherer von jedem Makler, mit dem er zusammenarbeitet, regelmäßig, im Zweifel mehrmals im Jahr, eine Vielzahl von risikorelevanten Informationen abfragen muss. Solche Informationen können sich z.B. auf das Inkasso, die Schadenregulierung oder die Dokumentation der Verträge beim Makler beziehen. Da die Versicherer diese Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften abfragen müssen, können sich die Makler dem nicht entziehen.

Die Verbände der Makler schätzen, dass die Lieferung der relevanten Informationen beim Makler zusätzliche Verwaltungskosten von 5 bis 7 Prozent der Courtageeinnahmen verursachen würden. Eine Belastung mit Kosten, die in ohnehin schon schwierigem Markt erneut viele Makler zur Aufgabe zwingen würde.

Erneut ein Argument für gebundene Vermittler. Denn diese sind aufgrund ihres Status keine externen Dienstleister. Und selbst wenn, würden dem Versicherer durch die direkte und exklusive Anbindung die relevanten Informationen vorliegen.