Lebenslanger Service

Es ist Anspruch eines Vermögensberaters, seine Kunden „ein Leben lang“ in finanziellen Fragestellungen zu begleiten.

Ist dies im jungen und mittleren Alter eines Kunden meist mit Neuabschlüssen – und dadurch mit Einnahmen – verbunden, steht insbesondere im höheren Alter auch die Bereinigung bzw. Neubewertung bestehender Verträge im Vordergrund. Dies ist für einen Vermögensberater dann eher mit Einkommensverlusten verbunden, gehört aber dennoch zu seinen Serviceaufgaben. Und wer als Vermögensberater so arbeitet, wird am Ende profitieren. Denn alte Menschen haben Kinder und meist auch schon Enkelkinder, die sich dann als neue Kunden gerne beraten lassen.

Doch was sollten ältere Menschen beachten?

Einige Tipps gibt die Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2014, Seite 22.

So sollten nicht mehr berufstätige Kunden ihre Kranktagegeldversicherung beenden, die den Verdienstausfall bei Krankheit versichert. Nicht mehr benötigt wird eine Verkehrsrechtsschutzdeckung, wenn Senioren längst ihr Auto oder gar den Führerschein abgegeben haben. Und oftmals hat sich über die Jahre der Wert des Hausrates verringert und die versicherte Summe in der Hausratversicherung kann so nach unten angepasst werden.

Gute Beispiele, die eines deutlich machen: In jeder Lebensphase ändern sich die Umstände, und allein deshalb ist die regelmäßige Überprüfung vorhandener Verträge durch einen Vermögensberater sinnvoll. Und selbst bei älteren Menschen ergibt sich dann sogar gelegentlich die Chance auf einen Neuabschluss. Zum Beispiel, wenn diese für die spätere Ausbildung ihrer Enkelkinder etwas beiseite legen wollen.