Beratung durch Banken

Seit gut eineinhalb Jahren müssen die Banken und Sparkassen in Deutschland ihre Berater in einem Register der BaFin anmelden.

Zudem sind alle Kundenbeschwerden zu melden, und diese werden dann den einzelnen Beratern zugeordnet. Fällt ein Berater sehr häufig auf, kann dies bis hin zum Berufsverbot führen. Ein scharfes Schwert, sollte man meinen.

Rund 180.000 Berater sind aktuell im Register gemeldet. Rund 16.000 Beschwerden wurden seit Beginn, also in eineinhalb Jahren, erfasst. Bedeutet: Pro Jahr geht auf jeden 17. Berater eine Beschwerde ein (s. Handelsblatt vom 28. August 2014).

Zahlen, die einen nicht in Alarmstimmung versetzen. Vergleicht man dies aber mit den BaFin-Beschwerdestatistiken der Versicherer, ist zu konstatieren, dass dort die Anzahl der Beschwerden über Berater deutlich geringer ausfällt. Der Grund: Die Berater in der Versicherungswirtschaft sind keine Angestellten, so wie in den Banken. Ein Angestellter erhält seine Bezüge selbst dann, wenn ein Kunde nicht zufrieden gestellt wird. Ein freier Berater geht dann leer aus, denn nur überzeugte Kunden schließen ab.

Hinzu kommt: Banken verkaufen ihren Kunden gerne das, was der Bank den höchsten Profit einbringt. Ein eigenständiger Berater hingegen ist frei von Produktvorgaben eines Anbieters und wird dem Kunden deshalb das anbieten, was dieser benötigt und was am besten passt. Am besten gelingt dies Beratern, die nicht nur frei von Produktvorgaben sind, sondern darüber hinaus branchenübergreifend aufgestellt sind, also das gesamte Sortiment von Versicherung über Bank, Bausparkasse und Investmentgesellschaft beherrschen und anbieten. Denn nur dann ist wirklich bedarfsorientierte Beratung möglich.