Ausschüttungssperre

Das gerade verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz sieht unter anderem eine „Ausschüttungssperre“ vor.

Lebensversicherer in Form einer Aktiengesellschaft dürfen also keine Dividende ausschütten, wenn die dauerhafte Erfüllung der Leistungsversprechen aus den Lebensversicherungsverträgen nicht gewährleistet ist. Die Mittel müssen stattdessen dem Eigenkapital zugeführt werden, um so die Solvabilität des Versicherers zu erhöhen. Schon haben erste Versicherer angekündigt, vor diesem Hintergrund ab sofort keine Dividenden mehr zu zahlen (siehe z.B. Handelsblatt vom 15. Juli 2014, S. 30).

Was ist davon zu halten?

Nachvollziehbar einerseits, um Ansprüche von Kunden vor dem Zugriff der Aktionäre zu schützen. Erstaunlich hingegen, dass derartiges per Gesetz geregelt werden muss. Denn es ist Aufgabe eines jeden Managements, dafür Sorge zu tragen, dass die mit den Kunden geschlossenen Verträge eingehalten werden. Zur Not auch dadurch, dass keine Gewinne ausgewiesen und damit keine Dividenden ausbezahlt werden. In einer Marktwirtschaft kein erfreulicher, aber selbstverständlicher Mechanismus.

Was kann noch geschehen? Erhalten Aktionäre keine Dividende, werden sie ihr Geld anders investieren und die Aktien des Unternehmen verkaufen. Die Kurse werden sinken und damit die Marktkapitalisierung des Unternehmens. Dieser Prozess wird nur dadurch gestoppt, dass das Unternehmen wieder rentabler arbeitet und sich Dividendenzahlungen leisten kann. Oder es wird von einem anderen Unternehmen zu Tiefstpreisen übernommen.