Provisionsverbot für Makler?

Am 15.April war es so weit: Das Europäische Parlament hatte im Rahmen der so genannten MiFID II (Finanzmarktrichtlinie) darüber zu entscheiden, wie es in den europäischen Mitgliedsstaaten weitergeht, mit der Honorar- und Provisionsberatung.

Das Wichtigste vorweg: Es wird kein generelles europaweites Provisionsverbot für die Beratung in der Finanzbranche geben. Es bleibt also den Mitgliedsstaaten überlassen, die Vergütung für Berater und Vermittler in der Finanzbranche im nationalen Recht selbst zu regeln.

Hingegen soll zukünftig europaweit für den Verbraucher noch besser erkennbar sein, ob ein Berater unabhängig oder an ein Unternehmen gebunden ist. Ganz konkret soll dies auch darüber erreicht werden, dass der unabhängige Berater nur noch gegen Honorar beraten darf.

Dies ist – bezogen auf den deutschen Markt – faktisch ein Provisionsverbot für Makler und andere sich als unabhängig bezeichnende Berater und Vermittler.

Stellt sich die Frage, was das – ganz konkret – für die Arbeit des unabhängigen Beraters bedeuten könnte?

  • Er muss jeden Kunden davon überzeugen, für die Beratung ein Honorar zu bezahlen. Das ist in Deutschland unüblich und deshalb schwer vermittelbar. Widerstände sind absehbar.
  • Das Honorar kann – gerade bei der Erstberatung – schnell vierstellige Beträge erreichen, die der Kunde dann im Regelfall in einem Betrag begleichen muss. Auch das ist ungewöhnlich, denn bei anderen Vermittlern hat der Kunde die Möglichkeit, einen solchen Betrag über die monatlichen Beiträge auf mehrere Jahre zu verteilen, was den Geldbeutel schont. Viele Kunden werden gar nicht in der Lage sein, solche Honorare zu bezahlen.
  • Der unabhängige Berater muss dem Kunden ebenso deutlich machen, dass auch Service während der Vertragslaufzeit in der Regel mit einer nachfolgenden Honorarrechnung verbunden ist. Auch das ist unüblich und schwer vermittelbar.
  • Der Berater muss eine Debitorenbuchhaltung aufbauen, um Rechnungen zu schreiben, den Zahlungseingang zu überwachen, ausstehende Honorare anzumahnen und ggf. sogar einzutreiben. Letzteres kann die Kundenbeziehung empfindlich stören.
  • Ein Teil der Honorarforderungen wird am Ende uneinbringlich bleiben. Der Berater muss solche Forderugen dann zu Lasten seines Gewinns abschreiben. Viele Handwerker kennen dieses Problem der ausstehenden Rechnungen, und viele sind daran schon pleite gegangen.

Damit wird deutlich: Unabhängig davon, wann, ob und wie der deutsche Gesetzgeber dieses europäische Verbot der Provisionsberatung für unabhängige Berater umsetzt – die Anforderungen an die Makler werden steigen.

Viele werden dem wohl nicht gewachsen sein und ihre Unabhängigkeit aufgeben, also in den Status des gebundenen Vermittlers wechseln. Die, die dort schon sind, können sich weiter in Ruhe um ihre Kunden kümmern.