Genussrechte ohne Genuss

Genussrechte - ein harmlos klingender Begriff.

Und so mancher, der mit Blick auf die allgemein niedrigen Zinsen auf der Suche nach rentablen Geldanlagen ist, erliegt derzeit der Versuchung, über diesen Weg zu investieren. Denn die Zinsversprechen bei Genußrechten sind meistens vergleichsweise hoch – der Preis, den der Emittent dafür zu zahlen hat, dass das Kapital nicht über die Börse oder über Kreditgeber aufgebracht wird bzw. aufgebracht werden kann.

Aber sind Genussrechte wirklich so harmlos, wie es der Begriff suggeriert?

Ganz und gar nicht, denn Genussrechte beinhalten je nach Ausgestaltung das Risiko eines Totalverlustes für den Anleger, weil sie meist mit einem Nachrang ausgestattet sind. Sprich: Bei Konkurs des Emittenten wird das Genussrechtskapital wie Eigenkapital behandelt und dient insoweit zunächst der Befriedigung der Forderungen von Gläubigern aller Art.

Deshalb Vorsicht: Der entscheidende Maßstab für die Qualität von Genussrechten ist die Bonität des Emittenten. Und der beste Indikator dafür ist die Höhe des Zinssatzes, der geboten wird. Unternehmen mit hoher Bonität können sich im Regelfall auch auf andere Weise refinanzieren und sind deshalb, wenn sie den Weg über Genussrechte gehen, nicht auf überdurchschnittliche Zinsversprechen angewiesen. Wer hingegen bei der Bank kein Geld mehr bekommt und sich Kapital über Genussrechte beschafft, muss in der Regel hohe Zinsen bieten.

Insoweit gilt auch hier wieder ein alter Grundsatz: Hohe Zinsen sind mit hohem Risiko verbunden. Und das gilt auch oder ganz besonders für Genussrechte.