Riester-Rente „plus x“

Die Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 war in mehrerlei Hinsicht ein guter Schritt: Zum einen sollte damit die Absenkung des durchschnittlichen Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent kompensiert werden. Der Abschluss also im Grunde ein "Muss" für jeden gesetzlich Versicherten.

Zum anderen war die Riester-Rente der Prototyp der zulagengeförderten privaten Altersvorsorge, über die private Eigenvorsorge durch staatliche Zulagen zusätzlich motiviert und honoriert wird. Wer also zulagenberechtigt ist und keinen Vertrag abschließt, verschenkt über die Jahre sehr viel Geld vom Staat, das dann später meist fehlt.

Die Riester-Rente hat aber auch einen Nachteil, der in erster Linie psychologischer Natur ist: Viele Menschen glauben, dass mit dem Abschluss einer Riester-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rente für das Alter ein auskömmliches Versorgungsniveau erreicht wird. Man hat ja schließlich mit dem Abschluss etwas getan. Und genau das ist, zumindest bei Verträgen mit niedrigem Eigenbeitrag, fast immer ein ganz fataler Irrtum, vor dem viele die Augen verschließen, obwohl eine einfache Hochrechnung die Fakten auf den Tisch bringen würde.

Fast immer ist es also notwendig, nach dem Abschluß einer Riester-Rente das Thema Altersvorsorge eben nicht als „erledigt“ ad acta zu legen.

Auch das Argument, momentan nicht mehr Geld zur Verfügung zu haben, darf nicht zählen. Denn spätestens die nach dem Abschluss folgende Gehaltserhöhung könnte und sollte z.B. zum Anlass genommen werden, die Vorsorge aufzustocken. Womit auch immer. Hauptsache, es geschieht – so früh wie möglich und so hoch wie möglich.