Unverkäuflich?

Nicht immer setzt die Politik gut gemeinte Vorhaben praxisgerecht um.

Ein aktuelles Beispiel ist die seit 1. Januar 2014 mögliche steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Möglich ist dies allerdings nur bei Verträgen, die eine lebenslange BU-/EU-Rente vorsehen. Und genau das ist der „Haken“.

Denn solche Produkte gibt es nicht.

Nun könnte man glauben, aufgrund des neuen Gesetzes wird es sie ganz schnell geben. Damit ist aber wohl nicht zu rechnen. Aus einem einfachen Grund: Ihr Preis läge beim zwei- bis dreifachen einer „normalen“ BU-Police (s. FAZ vom 11. Januar 2014).

Und da schon die normale Police vielen zu kostspielig ist, wäre eine solche steuerlich geförderte Police vermutlich unverkäuflich. Die Politik hat hier schlicht und ergreifend die Praxis nicht gesehen. Denn die Rentenzusage im Rahmen einer klassischen BU-Versicherung endet üblicherweise beim Eintritt in den Ruhestand, da ab dann die gesetzliche und ggf. eine zusätzlich privat abgeschlossene Rentenversicherung eintreten. Und damit letztere für den Fall einer Berufsunfähigkeit bis zum Ablauf weiter finanziert werden kann, beinhaltet die Rentenversicherung meist eine Beitragsbefreiung für den BU-Fall.

Schade, dass gelegentlich staatliche Förderung nur dann zugestanden wird, wenn sich der Gesetzgeber ganz tief in die Produktgestaltung einmischen darf. Vielleicht sollte man letzteres besser dem Markt – also Kunden und Unternehmen – überlassen.