Plünderung der Altersvorsorge

Die sich gerade konstituierende neue Bundesregierung hat bereits signalisiert, die aktuell vorgeschriebene Verpflichtung, Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, an den Bewertungsreserven zu beteiligen, wieder abzuschaffen.

Richtig so, denn die Bewertungsreserven existieren nur buchhalterisch, eine solche Beteiligung führt also beim Versicherer zu Substanzverlusten, die zu Lasten derjenigen gehen, die ihren Vertrag bis zum Ende erfüllen.

Ebenso schlimm aber: Eine solche Beteiligung kann ein zusätzlicher Anreiz sein, seinen Vertrag zu kündigen.

Und so fordert das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 6. Dezember 2013 (S. 34) seine Leser auf, jetzt zu kündigen, um die aktuelle Gesetzeslage noch auszunutzen.

„Wer an eine Kündigung denkt, sollte sich von der Versicherung ausrechnen lassen, wie hoch derzeit die Auszahlungssumme im Vergleich zu einem späteren Zeitpunkt wäre.“, so das Handelsblatt mit Bezugnahme auf die Meinung von Verbraucherschützern.

Mag sein, dass so beim Rückkaufswert ein paar Euro mehr herausspringen. Dennoch muss man schon danach fragen, ob die Zeitung mit einem solchen Rat verantwortungsvoll mit ihren Lesern umgeht. Kein Hinweis darauf, dass die Versicherung einen wichtigen Beitrag zur Hinterbliebenen- und Altersversorgung leistet, der bei Kündigung verloren geht. Kein Hinweis darauf, wie das frei werdende Geld alternativ – sicher und rentabel – angelegt werden könnte. Und kein Hinweis darauf, dass je nach Abschlussdatum Lebensversicherungen bis zu 4 Prozent Garantiezins beinhalten, die ebenfalls verloren gehen – im Einzelfall sicher mehr als ein geringfügig höherer Rückkaufswert.

Menschen aufzufordern, ihre privaten Lebens- und Rentenversicherungen zu kündigen, kann gleichgesetzt werden mit einer Aufforderung zur Plünderung der Altersversorgung. Wer dann keine vergleichbar guten Alternativen aufzeigt, versündigt sich.