Höchststrafe?

Was kann mit Immobiliendarlehen geschehen, bei denen der Kunde bei Kreditvergabe über die Höhe seines Einkommens gelogen oder den Wert der Immobilie zu hoch angegeben hat?

Sie platzen, sprich: Es kommt der Tag, an dem der Kunde das Darlehen nicht mehr bedienen kann. Die Immobilie geht in die Zwangsversteigerung, und im Regelfall bleibt die Hypothekenbank auf einem Abschreibungsverlust sitzen.

Das mögen die Banken nicht – verständlicherweise. Und so kamen Hypothekenbanken in den USA gemeinsam mit JP Morgan auf die Idee, solche hochriskanten Immobilienfinanzierungen in Wertpapieren zu bündeln, diese als Geldanlage zu verkaufen und dem Käufer zu verschweigen, wie riskant der „Inhalt“ dieser Papiere ist. Es kam, wie es kommen mußte: Die Hypothekenbanken waren ihre Risiken los, JP Morgan verdiente prächtig Geld (Provision) aus dem Verkauf der Wertpapiere und die Käufer mußten bitter erfahren, dass die Kurse der Wertpapiere die „Reise nach Süden“ antraten.

Man mag das nennen wie man will: Betrug, arglistige Täuschung, Verschleierung. Fest steht nunmehr, dass JP Morgan jetzt – sieben Jahre später – wegen dieser Geschäfte zu einer Rekordstrafe von 13 Milliarden Dollar verurteilt wurde (s. DIE WELT vom 21. November 2013, S. 12). Mit Blick darauf, dass durch diese Vorfälle weltweit eine rigorose gesetzliche Regulierungswelle über den gesamten Finanzsektor hereinbrach und bis heute andauert, nicht viel. Eigentlich müßten diejenigen Finanzinstitute, die redlich gearbeitet haben und nunmehr hohe Kosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Regulierungen haben, einen Teil dieser Strafe abbekommen. Ebenso wie die geschädigten Kunden.