Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Man könnte meinen, diese Forderung käme aus der Versicherungswirtschaft, um so das Geschäft auszuweiten: Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für jeden Immobilieneigentümer. Stimmt aber nicht. Die Forderung kommt vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung DIW (s. Westdeutsche Zeitung vom 19. Oktober 2013, S. 15).

Das Thema erstaunt nicht wirklich, stellte sich doch mit Blick auf die zurückliegenden Hochwasserschäden heraus, dass viele auf ihren Schäden sitzen geblieben sind, denn nur in rund 32 Prozent aller Fälle beinhalten Wohngebäudepolicen auch eine Elementardeckung, mal ganz abgesehen von den Fällen, in denen noch nicht einmal eine Wohngebäudeversicherung existiert.

Begründet wird der Vorstoß mit einem Vergleich zur Sozialversicherung. Ein wenig tragfähiger Vergleich. Niemand kann sich dagegen wehren, schwer zu erkranken und sich deshalb in eine teure Behandlung begeben zu müssen, die aus eigener Kraft nicht finanziert werden kann. Ähnliche Argumente finden sich für jeden Zweig der Sozialversicherung.

Ganz anders bei Elementarschäden: Ein Häusle-Käufer ist frei in der Wahl der Lage des Hauses. Warum soll ein Immobilieneigentümer, dessen Eigenheim aufgrund seiner Lage garantiert niemals von einem Elementarschaden betroffen sein wird, die Prämie eines Versicherten mitfinanzieren, der gerne direkt an einem Flußlauf wohnt?

Bis vor einigen Jahren gab es eine solche Versicherungspflicht in erdbebengefährdeten Gebieten Deutschlands, z.B. in Baden Württemberg. Alle Gebäude mußten dort entsprechend versichert werden. Diese Versicherungspflicht wurde abgeschafft, da sie einer freiheitlichen Ordnungspolitik widerspricht.

Vielleicht sollte man besser über eine Pflicht zur Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung zu allen Fragen der Vorsorge, des Vermögensaufbaus und der Vermögensabsicherung diskutieren. Denn im Rahmen einer solchen Beratung käme das Gespräch, sofern der Beratene eine Immobilie besitzt, ganz sicher auch auf das Thema Elementardeckung – soweit erforderlich.