Unsinn zur Lebensversicherung (8)

Immer wieder ist viel Unsinn zur Lebensversicherung zu lesen.

Leider auch in namhaften Zeitungen und Zeitschriften, was dann entsprechende Wirkung bei den Verbrauchern hat. In einer kleinen Serie wollen wir deshalb Falschaussagen bzw. Halbwahrheiten zur Lebensversicherung aufgreifen und widerlegen.

Heute: Teil 8  – beim Abschluss einer Lebensversicherung sollte man in erster Linie auf die Kostenquote, die Eigenkapitalquote und auf die Ablaufleistung achten

Gerne greifen die Zeitungen Ratings und Produktvergleiche zu Lebensversicherungen auf und schließen sich dann mit ihren Empfehlungen für bestimmte Anbieter und Produkte den Ergebnissen der Tester an, die in den Vergleichen meist auf die Kosten- und Eigenkapitalquoten der Versicherer und auf die Anblaufleistungen abstellen. Natürlich beeinflusst dann eine solche Berichterstattung die Meinung der Leser. In die eine oder andere Richtung.

Dabei sollte gewissenhaften und fachlich versierten Redakteuren klar sein, dass Ratings und Produktvergleiche immer unvollkommen sind. Aus einem einfachen Grunde: Den Vergleichen liegen Modelle zugrunde, in die dann eine bestimmte Anzahl von Parametern einbezogen wird, manche aber auch nicht. Und genau letzteres kann zu ganz erheblichen Ungenauigkeiten, ja sogar zu Falschdarstellungen führen, die den Verbraucher in die Irre leiten.

Zwei Beispiele:

  1. Berechnet man die Sicherheit eines Lebensversicherers, wird in den meisten Ratings nicht beachtet, dass Lebensversicherer mit einem hohen Anteil fondsgebundener Verträge weit weniger Sicherheitskapital benötigen, da für diesen Teil des Geschäftes keine Garantien gegeben werden. In der Regel können die Ratingagenturen diesen Effekt nicht berechnen, da in den Geschäftsberichten kein gesonderter Ausweis der fondsgebundenen Lebensversicherung vorgeschrieben ist. In der Konsequenz sind die Ratings damit aber nahezu unbrauchbar.
  2. Einmalbeitragsgeschäft verursacht aufgrund der einfachen Abwicklung (keine Beitragsrückstände, kein laufendes Inkasso, kein Mahnverfahren usw.) deutlich weniger Verwaltungskosten als Versicherungen gegen laufenden Beitrag. Lebensversicherer, die in hohem Maße Einmalbeiträge zeichnen, müssen deshalb fast zwangsläufig niedrigere Verwaltungskosten haben. Würde ein Kunde dort eine Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag abschließen, könnte dies sogar von erheblichem Nachteil sein, wenn das Einmalbeitragsgeschäft in erster Linie als Zinsdifferenzgeschäft betrieben und aus Erträgen des Bestandes mitfinanziert wird.

Und zu guter letzt: Fast kein Produkt- oder Unternehmensrating berücksichtigt die Qualität der Beratung. Die ist aber entscheidend dafür, dass der Kunde einen Vertrag abschließt, der zu seinen Zukunftsplanungen und zu seinen finanziellen Möglichkeiten passt. Im Zweifel viel wichtiger als die Nachkommastelle der Kostenquote oder der Überschussbeteiligung.