Bankberater unter Aufsicht

Bis 2012 mussten Kunden einer Bank, die sich falsch beraten fühlten und dagegen rechtlich vorgehen wollten, den ordentlichen Gerichtsweg gehen. Dies konnte langwierig sein, und bekanntlich entscheidet jeder Richter eigenständig.

Seit diesem Jahr hat sich die BaFin des Themas angenommen, d.h. Bankkunden können sich an die Behörde wenden.

Immerhin sind dort bislang schon 7.443 Beschwerden eingegangen, sowohl über die Anlageberatung von Banken als auch die von Sparkassen. Dabei gab es sechs rechtskräftige Bußgeldbescheide, weitere 20 sind anhängig (siehe Kölner Stadtanzeiger vom 28. September 2013, S. 11).

Bleibt abzuwarten, ob die BaFin eines Tages von ihrem Recht Gebrauch machen wird, einzelnen Beratern ein Berufsverbot zu erteilen.

Dies ist im Bereich des Möglichen, weil das Amt zu jeder Beschwerde nicht nur die Bank, sondern auch den Berater und dessen Vorgesetzten speichert. Letzteres, um zu prüfen, ob es sich um „gesteuerte“ Falschberatung handelt.