Gleiches Recht für alle

Die meisten gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen hatten es längst als lukrative Zusatzeinnahme entdeckt: Das Geschäft mit der Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen gegen Provision.

Und irgendwie gingen die Kassen dabei davon wohl aus, dass sie das einfach so dürfen, also auch ohne Registrierung als zugelassener Versicherungsvermittler.

Nicht einzusehen, denn die für die Registrierung notwendige Ausbildung mit Sachkundenachweis geht weit über das hinaus, was fachlich von einem Mitarbeiter einer Kranken- oder Ersatzkasse gefordert wird.

Diese Auffassung vertreten nunmehr auch die Gerichte bis hin zum BGH. Denn dieser hat im Rahmen eines Verfahrens gegen die AOK Nordost verfügt, dass auch Kranken- und Ersatzkassen eine Registrierung im Vermittlerregister benötigen, wenn sie Versicherungen vermitteln wollen.

Gut so, denn auf Märkten sollte Chancengleichheit bestehen, und die war hier nicht gegeben.