Wettbewerb

Ausführlich berichtet das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 31. Juli 2013 (Seite 1) über die Pläne der aktuellen Regierung, in der PKV für mehr Wettbewerb sorgen zu wollen.

Dieser wird heute zumindest im Bestand dadurch eingeschränkt, dass bei einem Wechsel des Versicherers die aufgebaute Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer verbleibt. Das soll geändert werden. Ein Kunde würde also bei einem Wechsel die Alterungsrückstellung mitnehmen, was zu entsprechenden Beitragsnachlässen beim neuen Versicherer führt.

Mit Sicherheit würde ein solches Unterfangen zu erheblichem Wettbewerb und zu gewaltigen Kapitalströmen zwischen den Versicherern führen. Gewinner wären die Versicherer, die auf die mitgebrachte Alterungsrückstellung den höchsten Beitragsnachlass einräumen. Man darf auf die Werbung gespannt sein. Aber ob das alles richtig ist, mag an dieser Stelle offen bleiben.

Der Plan wirft aber eine weitere Frage auf: Wenn dem Kunden ein „Eigentums-Recht“ an seiner Alterungsrückstellung eingeräumt wird, ist zu klären, was geschieht, wenn der Kunde seinen Vertrag kündigt, ohne einen neuen abzsuschließen. Oder z.B. aufgrund eingetretener Versicherungspflicht den Vertrag beenden muss. Muss dann der Versicherer die aufgebaute Alterungsrückstellung an den Kunden ausbezahlen?

Eigentlich wäre dies schlüssig, für die Branche aber ein wenig erfreuliches Szenario. Die Beiträge würden bei allen Versicherern stark steigen. Denn heute werden die bei Beendigung eines Vertrages nicht ausbezahlten Alterungsrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge im Bestand eingesetzt. Und die Versuchung der Kunden, bei finanziellen Nöten die private Krankenversicherung zu „plündern“, wäre groß. Die Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem wären noch größer.