Kundenanwalt

Das Image der Finanzbranche ist nicht das beste, die Gründe sind hinlänglich bekannt.

So manch eine Bank oder Versicherung läßt sich in dieser Situation ganz besondere Maßnahmen zur Imageförderung einfallen. Einige davon installieren einen so genannten „Kundenanwalt“.

Ein Gericht hat nunmehr einem großen Versicherungskonzern die werbliche Nutzung des Kundenanwaltes untersagt (siehe FAZ.net vom 1. August 2013).

Die Begründung: Es werde der Anschein erweckt, es handle sich dabei um eine unabhängige Institution, tatsächlich sei der Kundenanwalt aber ein Mitarbeiter des Unternehmens, fest eingebunden in die Abteilungshierarchie.

Der Versicherer will in Berufung gehen. Argument: „Der Kundenanwalt sei zwar kein Rechtsanwalt, vertrete aber als Instanz im Unternehmen die Interessen der Kunden.“

Als Außenstehender reibt man sich beim Lesen die Augen: Sollte nicht jeder Mitarbeiter in einer Bank oder Versicherung auch die Interessen der Kunden des Unternehmens im Blick haben? Es scheint Unternehmen zu geben, da gibt es offensichtlich nur noch einen, der dazu in der Lage ist: Der Kundenanwalt.