Chaos

Aus Sicht des Verbrauchers ist die Trennung zwischen Versicherung, Bank, Investment und Bausparen unsinnig.

Dies auch der Grund, warum es den Vermögensberater gibt. Denn der hat die „Brille des Verbrauchers“ auf, berät also branchenübergreifend. Der entscheidende Vorteil gegenüber den anderen, auf eine Branche beschränkten Beratern.

Aber auch der Gesetzgeber macht es kaum besser und orientiert sich immer wieder nur an den einzelnen Branchen, was dazu führt, dass die Rahmenbedingungen im Versicherungs- und Bankenbereich zum Teil höchst unterschiedlich sind.

Mag dies bei bestimmten Themen Sinn machen, gilt es für die Beratung nicht. Deshalb entsteht immer wieder Chaos, wenn Gesetze im Zusammenhang mit der Beratung verabschiedet werden und dabei nur einen Bereich der Finanzbranche regeln.

Jüngstes Beispiel: Das Honoraranlagenberatungsgesetz. Es regelt die Honorarberatung für Finanzanlagen. Nicht aber für die Kreditvermittlung und für die Bausparfinanzierung. Ebenso wenig für die Beratung zu Versicherungen. Letztere kennt bereits den Honorarberater, der sich aber am Markt nicht durchsetzen kann, da die wenigsten Versicherer Nettotarife ohne Provision anbieten, gleichzeitig aber ein Provisionsabgabeverbot besteht.

Wer soll da noch durchblicken? Vor allem dann, wenn man, wie ein Vermögensberater, dem Kunden zu dessen Vorteil eine Allfinanzberatung bietet.

Vielleicht sollte sich der Gesetzgeber, wenn es um Beratungsfragen geht, eher am Allfinanzberater orientieren. Dann wären die Rahmenbedingungen einheitlich geregelt – auf einen Schlag und verständlich.