Anspruchsvoll

Der seit dem 1. Januar 2013 zu erbringende "Sachkundenachweis" für die Finanzanlagenvermittlung in Form einer IHK-Prüfung (§ 34f GewO) ist anspruchsvoll.

Das belegen aktuelle Zahlen. So haben 1.000 bereits tätige Berater aus unterschiedlichsten Vertriebsformen an einem Test teilgenommen, dessen Niveau dem der IHK-Prüfung entspricht. Entscheidend: Die einbezogenen Berater haben im Vorfeld keine speziellen Lehrgänge besucht, um sich auf den Test vorzubereiten. Es sollte also herausgefunden werden, ob ein in der Anlagenvermittlung erfahrener Berater die IHK-Prüfung auch ohne besondere Vorbereitung bestehen kann.

Die Ergebnisse sind interessant und zeigen, dass die Prüfung anspruchsvoll ist: Lediglich 29,3 Prozent der Fragen wurden im Durchschnitt richtig beantwortet. Das entspricht der Schulnote 6 (siehe Zeitschrift Versicherungsvertrieb Heft 2/2013 vom 1. April 2013, S. 20).

Heißt: Kaum einer wird die IHK-Prüfung ohne fundierte Vorbereitung bestehen können, auch nicht die Berater und Vermittler, die Erfahrungen haben und Fachwissen mitbringen.

Von Anfang an haben wir uns als DVAG Deutsche Vermögensberatung darauf eingestellt. Denn jeder Vermögensberater, der einen Sachkundenachweis erbringen muss, erhält auf Kosten der Gesellschaft eine Intensivausbildung und kann außerdem zur gezielten Prüfungsvorbereitung ein maßgeschneidertes E-Learning-Programm nutzen.

Der Erfolg gibt uns recht: Nach Auswertung der ersten IHK-Prüfungen bestehen diese rund 90 Prozent unserer Vermögensberater. Nicht nur ein Beleg dafür, dass die DVAG erneut ihren Vermögensberatern beste Unterstützung bietet. Sondern auch dafür, dass unsere Vermögensberater über erstklassige Kompetenzen in der Finanzanlagenvermittlung verfügen. Und so will es das neue Gesetz.