Spartentrennung

In der Versicherungswirtschaft gibt es sie eigentlich schon immer: Die Spartentrennung, nach der die risikoreiche Schadenversicherung nicht gemeinsam mit der Kranken- und Lebensversicherung betrieben werden darf.

Der Grund: Die hohen Einlagen der Kunden sollen geschützt bleiben vor den Risiken des Schadenversicherungsgeschäftes. Vernünftig, denn wenn es um Altersversorgung geht, sollten die dafür angesparten Mittel nicht dazu dienen, z.B. Verluste in der Haftpflicht- oder Betriebsunterbrechungsversicherung auszugleichen.

Ähnlich soll es nun nach dem Willen der Bundesregierung auch bei Banken funktionieren. Diese sollen zukünftig ihr riskantes Eigengeschäft, zum Beispiel M&A oder Investmentbanking, in eigenständigen Tochtergesellschaften betreiben, um so potentielle Verluste aus solchen Geschäften nicht mit Erträgen aus dem klassischen Privatkundengeschäft ausgleichen zu können.

Auch dies wohl ein vernünftiger Ansatz, wie das Beispiel der Lehman-Zertifikate gezeigt hat. Denn solche Zertifikate wurden von den Investmentbankern zusammengebastelt und dann im Privatkundengeschäft an ahnungslose Anleger verkauft, die letztendlich die Verluste tragen mußten.