Gravierende Probleme

Erhebliche Probleme mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des § 34f GewO haben derzeit viele Makler, die weiterhin Anlageprodukte vermitteln wollen.

Das berichtet ausführlich die Zeitschrift Versicherungsvertrieb in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2013 (Seiten 10 ff.). Kein Wunder, denn den hohen Anforderungen gerecht zu werden, ist gerade für „Einzelkämpfer“ nicht ganz einfach.

Dabei reichen die Schwierigkeiten vom Beratungsprotokoll über die Einstufung in die richtige Risikoklasse, die Nachqualifikation bis hin zum geforderten Nachweis des jährlichen WP-Testates:

„Ein gravierendes Problem stellt für viele freie Vermittler die wirtschaftliche Prüfung im Rahmen des jährlichen MaBV-Berichts dar. Lange war unklar, welchen Umfang diese Prüfung haben müsse, jetzt zeichnet sich in der Diskussion der Wirtschaftsprüfer ab, dass im Falle der Anbindung an einen einzigen Pool und dessen elektronische Prozesse ein vereinfachtes Verfahren genügt. Unser Partner BDO ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Vermittler, deren Unterlagen vollständig in unseren Systemen vorhanden sind, mit rund 350 Euro plus Mehrwertsteuer auskommen werden. Eine Einzelprüfung wird wohl um die 3.000 Euro im Jahr kosten.“ so die Zeitschrift.

Zeigt sich wieder einmal, welche Vorteile Vermögensberater der DVAG haben: Die Anforderungen an das Beratungsprotokoll sind längst in den Beratungsprozess integriert. Durch den Verzicht auf hochriskante Anlageprodukte können alle Vermögensberater der Risikoklasse 1 zugeordnet werden. Die notwendige Nachqualifizierung und die dafür anfallenden hohen Kosten übernimmt – mit Ausnahme der Prüfungsgebühr – die DVAG. Und natürlich steht auch Vermögensberatern ein Sammelgenehmigungsverfahren zum WP-Bericht zur Verfügung.

Eindrucksvoller lässt sich eigentlich nicht belegen, was die DVAG insgesamt unternimmt, um ihre Partner bestmöglich zu unterstützen.