Schweiz reguliert

Auf neue rechtliche Rahmenbedingungen in der Kundenberatung werden sich - wie es aussieht - die Banken in der Schweiz einstellen müssen (siehe Handelsblatt vom 23. Januar 2013, S. 31).

Dort wird eine Idee umgesetzt, die auch in der EU noch diskutiert wird: Banken sollen klar Position beziehen, wenn sie Ihre Beratung als unabhängig bezeichnen wollen. Tun sie dies, dürfen sie keine Provision mehr nehmen.

Bedeutet: Wer sich als unabhängiger Berater bezeichnet, muss sich über ein Beratungshonorar des Kunden finanzieren. Und wer weiterhin für seine Beratung Provision beziehen will, darf sich nicht mehr als unabhängiger Berater bezeichnen.

Zunächst soll dies wohl nur für Banken gelten, naheliegend aber, dass auch freie Berater wie Makler „bei Zeit“ in eine solche Regelung eingeschlossen werden.

In jedem Falle ein unmissverständliches politisches Signal an all diejenigen, die sich bisher beim Kunden als unabhängige Berater verkaufen, tatsächlich aber nur auf das Angebot von einigen wenigen Unternehmen zugreifen können.