Notstand?

Interessant ist ein aktueller Bericht in der Frankfurter Neue Presse vom 11. Januar 2013:

Bei den privaten Krankenversicherern gibt es offensichtlich teils erhebliche Vorbehalte gegen die neue, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“).

Die Hauptgründe: Die Versicherer dürfen keinen Antragssteller ablehnen. Bei der Tarifeinstufung dürfen Vorerkrankungen nicht berücksichtigt werden. Die Abwicklung des Zulagenverfahrens ist auch für die Versicherer kostenintensiv. Und es wird sich in erster Linie um Kleinstverträge handeln, mit denen sich ohnehin nur schwer Geld verdienen lässt.

Dies führt nunmehr dazu, dass insgesamt nur ein Drittel der rund 50 privaten Krankenversicherer in Deutschland überhaupt die Absicht hat, ein solches Produkt anzubieten. Und aktuell sind es gerade einmal vier Gesellschaften, die mit einem Produkt am Markt sind.

Im Grunde ein Fiasko, denn die private Absicherung des Pflegerisikos gehört ganz sicher zu den dringlichen Themenstellungen, und insoweit wäre es wünschenswert, dass es ein breites Angebot gibt. Im Gegenzug ist die Zurückhaltung der Versicherer durchaus auch ein Hinweis darauf, dass die die gesetzlichen Einschränkungen in der Vertragsfreiheit einfach zu weit gehen und den Versicherern so die Möglichkeit nehmen, auskömmliche Tarife zu kalkulieren.

Nichstdestotrotz: Viele Menschen werden sich sehr für den Abschluss eines solchen Vertrages interessieren, um vorzusorgen und um sich staatliche Zulagen zu sichern.

Wie gut deshalb, dass jeder Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung ein passendes Produkt in der Tasche hat. Denn die Central Krankenversicherung, unser Partner in der PKV, gehört zu den vier Anbietern, die vom Start weg einen Tarif zur Verfügung gestellt haben.