Kinder haften für ihre Eltern

Man mag die neue, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) sehen, wie man will und sie aus unterschiedlichen Blickwinkeln auch kritisieren.

Fest steht aber, dass ihre Einführung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Denn die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens pflegebedürftig zu werden, steigt ständig an (Frauen über 70%, Männer über 50%) und die Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit überschreitet insbesondere bei Pflegestufe III schnell die Grenze von 1.000 Euro und mehr pro Monat.

Anlass genug also, generell über eine private Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit nachzudenken und zu handeln. „Pflege-Bahr“ kann hierbei zumindest ein kostengünstiger und dazu noch staatlich geförderter Einstieg sein.

Und wer glaubt, mit diesem Thema sollten sich nur Menschen jenseits der 50 beschäftigen, irrt. Denn Kinder haften für ihre Eltern, müssen also bei Pflegebedürftigkeit der Eltern aufgrund eines BGH-Urteils nach Abzug von Einkommensfreigrenzen für Pflegekosten einstehen. Deshalb: Die Absicherung des Pflegerisikos geht alle an und sollte auch in der Familie offen diskutiert werden.