Umdenken

Lange war er plausibel: Der Grundsatz, nach dem Lebensversicherer den wesentlichen Teil ihrer Kapitalanlagen in festverzinslichen Wertpapieren, vorrangig, Staatsanleihen, investieren mussten.

So war gewährleistet, dass das Geld der Kunden mit einem Höchstmaß an Sicherheit angelegt war und vertretbar hohe Zinsen erwirtschaftete.

Der Grundsatz gilt weiterhin. Nicht mehr jedoch die Wirkungszusammenhänge. Denn Staatsanleihen im Euroraum sind inzwischen alles andere als sicher. Die Finanzstärke-Ratings der Euroländer lassen grüßen. Und vertretbar hohe Renditen gibt es längst nicht mehr, im Gegenteil, erstmals erzielten deutsche Anleihen kürzlich negative Zinsen.

Zeit also für die Politik, die geltenden Anlagevorschriften für Lebensversicherer zu überdenken. Im Sinne des Kunden sind sie nicht mehr. Und dieser behilft sich im Zweifel, indem er eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließt. Denn bei der redet der Gesetzgeber nicht rein, wenn es um die Anlage des Geldes angeht.