Offene Fragen

Es war eines der beherrschenden Themen anlässlich der zurückliegenden Maklermesse DKM: Das zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft tretende Finanzanlagenvermittlergesetz, das die Vermittlung von Investmentfonds und anderen Anlageprodukten sehr strengen gesetzlichen Regelungen unterwerfen wird.

Vermitteln darf zukünftig nur, wer diese Regeln einhält, z.B. einen anspruchsvollen IHK-Sachkundenachweis erbringt sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und den jährlichen WP-Prüfbericht nachweisen kann. Viele Fragen stellen sich dazu den Maklern, die sich um alles selbst kümmern müssen (siehe Financial Times vom 24. Oktober 2012).

Wieder einmal ein herausragender Wettbewerbsvorteil für Vermögensberater der DVAG. Denn hier „kümmert“ sich die Gesellschaft: Ab 1.1.2013 beginnt für neue Vermögensberater sowie für die so genannten „jungen Hasen“ in den Berufsbildungszentren des Unternehmens ein passendes Qualifizierungsprogramm, in enger Kooperation mit ausgewählten IHK´s. Die Dokumentationspflichten sind maschinell ohne nennenswertes Zutun in den Beratungsprozess integriert. Für den WP-Bericht wird es auch zukünftig ein Sammelgenehmigungsverfahren geben. Und natürlich besteht im Rahmen einer Sammelpolice die Möglichkeit zum Abschluss einer günstigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Zeigt sich: Wer sich auf Beratung und Mitarbeiter-Coaching konzentrieren und mit „Verwaltungskram“ möglichst wenig zu tun haben will, ist bei der DVAG genau richtig.