Meldepflicht

Am 1. November 2012 ist es so weit: Dann müssen die Banken in Deutschland ihre Kundenberater der BaFin melden, und zwar mit Name, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeschreibung, Qualifikation, Vorgesetztem und Complianceverantwortlichem.

Zusätzlich müssen der BaFin alle mündlichen und schriftlichen Beschwerden mit Angabe des in den Vorgang involvierten Beraters gemeldet werden, um so Berater mit häufigen Beschwerden ausfindig machen zu können. Häufen sich bei mehreren Mitarbeitern des gleichen Vorgesetzten Beschwerden, ist dies ein Hinweis auf hohen Vertriebsdruck. Die BaFin kann im Gegenzug Bußgelder verhängen oder sogar Berufsverbote aussprechen (siehe Süddeutsche Zeitung vom 16. Oktober 2012)

Mit Blick auf die Verantwortung der Banken für die Missstände in der Finanzberatung, z.B. beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten an unbedarfte Privatkunden, eine nachvollziehbare Gesetzesinitiative.

Allerdings auch eine sehr weitgehende, unter der am Ende wohl der „kleine Bankberater“ am meisten leiden wird. Denn der befindet sich ab 1. November 2012 in einem unauflöslichen Dilemma: Welchem „Herrn“ dient er – dem Kunden oder seinem Arbeitgeber?