Zu früh gefreut …

Der Kauf der eigenen vier Wände liegt bereits einige Jahre zurück, die berufliche Karriere entwickelte sich besser als erwartet und zudem gab´s eine kleine Erbschaft. Anlass genug, ein noch bestehendes Restdarlehen schon zwei Jahre vor Ablauf zu tilgen.

Meist jedoch währt die Freude über dieses Ansinnen nur kurz, nämlich bis zum Gespräch mit der Bank. Spätestens dann lernt man einen Begriff kennen, der für „Otto-Normal-Verbraucher“ meist neu ist: Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank will zusätzlich zum Restdarlehen einige tausend Euro als Einmalbetrag für entgangene zukünftige Zinsen.

So recht fehlt einem das Verständnis dafür, denn, so denken die meisten, die Bank kann doch das außerplanmäßig eingehende Geld unmittelbar wieder als neuen Kredit ausgeben. Aber dieses Argument greift nicht, und so muss man sich – je nach Bank und Restlaufzeit – bei der Rückzahlung von 100.000 Euro auf z.B. 14.000 Euro „Strafzins“ einstellen (siehe Kölner Stadtanzeiger vom 1. Oktober 2012, S. 12).

Bei diesen Beträgen werden viele von einer vorzeitigen Rückzahlung absehen – verständlich. Die Alternative: Seinen Vermögensberater einschalten, der mit fachlichem Rat zur Seite steht.