Unisex

Neues gibt es zu den so genannten Unisextarifen, die die Versicherungswirtschaft ab 21. Dezember 2012 anbieten muss.

Denn ab diesem Datum ist eine Prämiendifferenzierung nach dem Geschlecht nicht mehr zulässig.

Mittels Gutachten des Europäischen Versicherungsverbandes CEA wurden neue Berechnungen angestellt:

  • In der privaten Krankenversicherung werden zukünftig jüngere Frauen und ältere Männer spürbar weniger bezahlen, jüngere Männer und ältere Frauen dafür mehr. Da in der PKV Tarifwechsel unter Mitnahme der Altersungsrückstellung möglich sind, wird dies im Bestand zu erheblichen „Wanderbewegungen“ führen.
  • In der Risikolebensversicherung werden die Beiträge für Männer um rund 12 Prozent sinken, die für Frauen um rund 34 Prozent steigen.
  • In der Autoversicherung werden junge Männer, die heute rund 40 Prozent höhere Beiträge als gleichaltrige Frauen bezahlen, deutlich entlastet. Die jungen Frauen finanzieren dann das unfallträchtige Fahrverhalten der Männer mit.
  • In der Kapitallebensversicherung wird sich die Ablaufleistung für Männer um rund 4 Prozent reduzieren.
  • Und in der Berufsunfähigkeitsversicherung verlieren Männer ihren Beitragsvorteil von bis zu 40 Prozent.

Zeigt sich: Die Verpflichtung zum Angebot von Unisex-Tarifen wird zu ganz erheblichen Verwerfungen führen, und jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, eine der betroffenen Versicherungen abzuschließen, sollte den Stichtag 21.12.2012 genau im Blick haben. Denn es kann – entweder davor oder danach – spürbar teurer oder günstiger werden.

Einzig erfreulich: Die Verpflichtung zum Angebot von Unisex-Tarifen betrifft nicht die vorhandenen Bestände, gilt also nur im Neugeschäft.