Beipackzettel

Bei Medikamenten nicht wegzudenken: Beipackzettel mit Hinweisen zur Dosierung und zu möglichen Nebenwirkungen.

Das sollte auch in der Bankbranche zu einer besseren Verbraucherinformation beitragen, indem beim Verkauf von Anlageprodukten dem Kunden immer entsprechende Produktinformationsblätter ausgehändigt werden müssen.

Bereits Mitte 2010 monierten die Verbraucherzentralen, dass die beabsichtigten Ziele nicht erreicht werden (siehe unser Blogbeitrag vom 26. Juni 2010). Nunmehr kommt auch die BaFin in einer Untersuchung zum Schluss, dass die Prospekte unvollständig, schwer verständlich und außerdem so unterschiedlich sind, dass sie es den Bankkunden nicht leichter machen, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen.

Im Ergebnis sind also nicht die Verbraucher, sondern die Banken selbst besser gestellt. Denn diese können sich bei vermeintlicher Falschberatung nunmehr auf die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten berufen.

Wieder mal ein gelungenes Beispiel dafür, wie gesetzliche Regelungen Komplexität schaffen, ohne die beabsichtigte Wirkung zu erzielen. Bleibt abzuwarten, ob nachgebessert wird: Durch genaue Inhaltsvorgaben oder Formularvordrucke zum Beispiel (siehe F.A.Z. vom 5. November 2011, S. 20).

Aber auch dann: Werden es die Kunden wirklich lesen und verstehen? Manche ja, ganz sicher nicht alle.