Versicherungspflicht für Selbständige?

Nach und nach wird sichtbar, in welche Richtung die nächste Rentenreform gehen soll, die derzeit von der Politik im so genannten „Rentendialog“ unter Führung der Arbeitsministerin von der Leyen erarbeitet wird.

Ein Punkt: Selbständige, die nicht in berufsständischen Versorgungswerken rentenversichert sind (z.B. so wie Ärzte oder Journalisten) sollen versicherungspflichtig werden, entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf der Basis privater Vorsorgeverträge.

Es ist naheliegend, dass über ein solches Konzept Altersarmut verhindert werden soll.

Genauso fest stehen dürfte aber auch, dass eine solche Versicherungspflicht massiv die Bereitschaft und die Fähigkeit vieler, sich selbständig zu machen, konterkarieren wird. Denn gerade in den ersten Jahren der Selbständigkeit sind die Einnahmen oft noch zu gering, um bereits angemessen für das Alter vorsorgen zu können.

Wenn nunmehr diese für Selbständige durchaus ganz normale Anfangssituation dadurch verschärft wird, dass zwangsweise in die Altersversorgung eingezahlt werden muss, wird dies viele selbständige berufliche Existenzen empfindlich treffen.

Ob wohl der Rentendialog die mit einer Versicherungspflicht für Selbständige verbundenen Wechselwirkungen mit dem Arbeitsmarkt und der Konjunktur ausreichend bedacht hat? Hoffentlich, denn Deutschland hat seine gute wirtschaftliche Stellung und seine Innovationskraft gerade auch der Tatsache zu verdanken, dass es sehr viele Selbständige gibt. Diese gerade in der Gründungsphase mit weiteren „Problemen“ finanziell zu belasten, wäre fatal.