Honorarberatung

Geht es nach den Verbraucherschützern, ist die Honorarberatung das „alleinig-seelig-machende“ Mittel zur Beseitigung von Mißständen in der Finanzberatung.

Das will nun auch das Verbraucherschutzministerium aufgreifen, indem der Beruf des Honorarberaters gefördert wird. Unter anderem dadurch, dass es Beratern erlaubt wird, bei Vermittlung von Verträgen die Provision an den Kunden abzugeben und im Gegenzug Honorar zu kassieren.

„Am Ende dürfte der Kunde damit ungefähr genauso viel zahlen wie heute: Ein Makler, der künftig als Honorarberater arbeitet, wird seinem Kunden für die Beratung ein Honorar berechnen, das ungefähr der Courtage entspricht, die an den Kunden weiterfließt. Was hätte man damit gewonnen? Die Kostenbelastung für einen Abschluss wäre so hoch wie heute, das Geld würde aber nur über den Umweg „Kunde bekommt Courtage, Kunde zahlt Makler das Geld als Honorar“ fließen.“ So die Zeitschrift für Versicherungswesen in ihrer Ausgabe vom 1. August 2011.

Man sieht: So richtig durchdacht sind die Ideen noch nicht, in jedem Falle aber ein gutes Stück vorbei an der Realität.